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Auszug aus der DIN 18800 Teil 7 Punkt 6.3 in der die Richtlinien für den kleinen Eignungsnachweis aufgeführt sind. Der kleine Eignungsnachweis ist Vorraussetzung für jeden Metallbaubetrieb, der Schweißarbeiten ausführt.

6.3 Kleiner Eignungsnachweis
6.3.1 Anwendungsbereich

Der kleine Eignungsnachweis ist von Betrieben zu erbringen, die geschweißte Stahlbauten mit "vorwiegend ruhender Beanspruchung" in dem nachfolgend genannten Umfang herstellen wollen.

6.3.1.1 Bauteile aus St 37-2 (S235 JR) und St 52-3 (S355 JO)

Dabei gelten folgende Begrenzungen:
Verkehrslast<= 5 kN/m²
Einzeldicke im tragenden Querschnitt
  • im allgemeinen
  • <= 16 mm
  • bei Kopf- und Fußplatten
  • <= 30 mm